Deutsch in Tschechien: Erweiterter Schutz gemäß EU Charta der Minderheitensprachen

Tschechien hat Ende Februar dem Europarat mitgeteilt, dass es seine Verpflichtungen im Rahmen der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen (ECRML) in Bezug auf die deutsche Sprache in mehreren Bezirken ausgeweitet hat. Diese Bezirke umfassen Cheb, Karlovy Vary, Sokolov, Liberec, Ústí nad Labem, Český Krumlov, Opava und Svitavy.

Die Behörden haben sich damit verpflichtet, einen wesentlichen Teil der Bildung auf Deutsch anzubieten, einschließlich Vor-, Grund-, Sekundar- sowie technischer und beruflicher Bildung. Zusätzlich wird die Universitäts- und Hochschulbildung auf Deutsch ermöglicht. Maßnahmen zur Sicherstellung von Unterricht in deutscher Geschichte und Kultur sowie zur Ausbildung von Lehrkräften für Sprach- und Geschichtsunterricht sind ebenfalls vorgesehen.

Im Bereich der Justiz sollen Angeklagte das Recht haben, Deutsch in Strafverfahren zu verwenden. Anträge und Beweismittel in deutscher Sprache sollen nicht allein deshalb als unzulässig angesehen werden. In Zivil- und Verwaltungsverfahren sollen Prozessparteien die Möglichkeit haben, vor Gericht Deutsch zu sprechen, ohne zusätzliche Kosten zu verursachen.

Die neuen Verpflichtungen umfassen auch das Recht deutschsprachiger Personen, Anträge bei Behörden einzureichen. Die regelmäßige Ausstrahlung von Fernseh- und Radiosendungen und die Existenz mindestens einer deutschsprachigen Zeitung sollten ebenfalls gefördert werden. Kulturelle Aktivitäten, wirtschaftliches und soziales Leben sowie grenzüberschreitender Austausch sollen ebenfalls unterstützt werden.

Der Sachverständigenausschuss der ECRML begrüßte die Ausweitung des Schutzes der deutschen Sprache in diesen Bezirken. Er ermutigt die Vertragsstaaten, ihre Verpflichtungen im Rahmen der Charta regelmäßig zu überprüfen, um die Situation ihrer Regional- oder Minderheitensprachen zu verbessern (Die vollständige Notifizierung finden Sie hier).

Die ECRML ist eine europäische Konvention zum Schutz und zur Förderung von Sprachen, die von traditionellen Minderheiten gesprochen werden. Sie trat im Jahr 1998 in Kraft und bekräftigt den Einsatz des Europarates für den Schutz nationaler Minderheiten, zusammen mit dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten.

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