Am Mittwoch hat die tschechische Regierung eine Änderung in der Definition von Vergewaltigung beschlossen. Das Strafrecht wird den Begriff ‘Vergewaltigung’ als gewaltsam erzwungenen Geschlechtsverkehr aufgeben und stattdessen den Begriff ‘nicht-einvernehmlicher Geschlechtsverkehr’ einführen.
Der vorgeschlagene Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches würde auch die Gerichtspraxis im Umgang mit sexuellen Handlungen an Kindern unter 12 Jahren ändern, berichtet ČT24. Falls der Senat die Gesetzesänderung ohne Änderungen annimmt und in Kraft setzt, würden die Gerichte auch sexuelle Handlungen an Kindern unter 12 Jahren fortan stets als Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung betrachten und nicht mehr als das weniger schwere Vergehen des sexuellen Missbrauchs einstufen.
Die Gesetzänderung basiert auf dem Grundsatz ‘Nein heißt Nein’. Ablehnung kann nicht nur verbal, sondern auch durch Gesten, Weinen oder eine defensive Haltung ausgedrückt werden. Zudem wird die Schutzbedürftigkeit des Opfers berücksichtigt, wenn es aus objektiven Gründen, wie Krankheit, Schlaf, psychische Störung, schwere Trunkenheit, Fesselung oder medizinische Behinderung, nicht in der Lage ist, seinen Willen zu äußern.
Das Konzept erscheint aus strafrechtlicher Sicht angemessener, da es nicht diejenigen kriminalisiert, die sich nicht aktiv über die Einstellung des Opfers zur sexuellen Handlung vergewissert haben”, begründete das Ministerium die Entscheidung gegen den strengeren Grundsatz ‘Ja heißt Ja’.
In den letzten Jahren haben sechzehn europäische Länder die Definition von Vergewaltigung geändert. Einige, darunter Malta, Kroatien, Zypern, Griechenland, Spanien und Slowenien, wenden das Konzept ‘Ja heißt Ja’ an, während andere wie Lettland, Dänemark, Luxemburg, Belgien, Deutschland, Schweden und Belgien das Konzept ‘Nein heißt Nein’ anwenden. Frankreich und Österreich halten an einer Definition von Vergewaltigung auf der Grundlage von Gewalt oder Drohung fest.”