Der tschechische Lokalpolitiker Pavel Novotný (ODS), Bürgermeister des Prager Stadtteils Řeporyjí (Prag 13), muss vor Gericht, nachdem er Palästinenser in einem sozialen Netzwerk als Affen bezeichnet und zu ihrer Bombardierung aufgerufen hatte. Novotný wird verdächtigt, eine Nation, Rasse, ethnische oder andere Gruppe verleumdet und zum Hass aufgestachelt zu haben.
Pavel Novotný (ODS), der Bürgermeister des Prager Bezirks Řeporyje, schrieb den Beitrag Anfang Dezember im sozialen Netzwerk X. „Das Bildmaterial der Schießerei von heute Morgen in Jerusalem ist eindeutig: Palästinenser sind Affen. Normale Affen. Mehr nicht”, schrieb Novotny.
Er reagierte damit auf die Nachricht von einem Terroranschlag in Jerusalem, zu dem sich die terroristische Hamas-Bewegung bekannte. Daraufhin reagierte er in mehreren Kommentaren mit der Botschaft “bomb it” auf die Kritik. Später entschuldigte er sich für diese Äußerungen und löschte den Beitrag.
Die Strafermittler haben den Fall im verkürzten Verfahren bearbeitet, und der Staatsanwalt hat am vergangenen Donnerstag Strafantrag gegen Novotný gestellt. Martin Černý, stellvertretender Bezirksstaatsanwalt für Prag 5, bestätigte die Nachricht laut dem Nachrichtensender ČT24.
Nach Angaben des Servers Seznam Zprávy, der auf den Fall aufmerksam machte, wurde der Beitrag auch von der tschechischen Verteidigungsministerin Jana Černochová (ODS) “geliked”. Jakub Skyva, ein Sprecher der ODS, erklärte gegenüber dem Server, dass die Partei jegliche Aufrufe zu Gewalt und Rassismus ablehne.
Novotný drohen für beide Straftaten bis zu drei Jahre Gefängnis, da er sie über ein öffentlich zugängliches Computernetzwerk begangen haben soll. Außerdem ist der Lokalpolitiker derzeit auf Bewährung für eine dreimonatige Freiheitsstrafe, die er im Januar 2022 erhalten hatte und im Juli dieses Jahres enden wird. Sollte Novotný in dieser Zeit jedoch erneut straffällig werden, hat das Gericht die Möglichkeit, ihn jederzeit ins Gefängnis zu schicken, ihn unter Überwachung zu stellen, die Bewährungszeit zu verlängern oder weitere Auflagen zu erteilen.