Regierung beschließt Änderung des Pyrotechnikgesetzes: Verkaufsverbot für Feuerwerk auf Marktständen

Der Umgang mit Pyrotechnik ohne Sachkundenachweis kann mit einer Geldstrafe von bis zu 500.000 CZK geahndet werden

Die tschechische Regierung hat eine Gesetzesänderung zum Umgang mit Pyrotechnik beschlossen. Die neue Regelung zielt darauf ab, die Sicherheit im Umgang mit Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Erzeugnissen zu erhöhen, indem sie striktere Vorschriften für Verkauf, Lagerung und Verwendung einführt. Die Änderung muss noch von den Abgeordneten und Senatoren geprüft werden.

Am Mittwoch hat die tschechische Regierung eine Gesetzesänderung gebilligt, die den Verkauf von pyrotechnischen Erzeugnissen auf Marktplätzen, in Kiosken und anderen tragbaren Einrichtungen verbietet, mit Ausnahme der am wenigsten gefährlichen Kategorie F1, zu der z.b. Knallkugeln gehören.

Die Aufsichtsbehörden können bei Verdacht auf schwerste Verstöße, z. B. wenn Pyrotechnik an Orten verkauft wird, an denen ihr Verkauf verboten ist, die Pyrotechnik vorübergehend bis zum Abschluss der Ermittlungen von den Verkäufern beschlagnahmen.

Das geänderte Gesetz legt auch einen Sicherheitsabstand von mindestens 250 Metern fest, der beim Zünden von Pyrotechnik zu bestimmten Objekten – wie Krankenhäusern, Altenheimen, Wohnheimen, Notunterkünften, Rettungsstationen oder Zoos – eingehalten werden muss.

„Bei der Verwendung von Pyrotechnik muss der Sicherheit höchste Bedeutung beigemessen werden. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass die bestehenden Vorschriften angepasst werden sollten, um sicherzustellen, dass die Verwendung von Pyrotechnik für alle Beteiligten wirklich sicher ist“, so Jozef Síkela, Minister für Industrie und Handel, in einer Pressemitteilung des Ministeriums.

Pyrotechnik wird in Feuerwerkskörper (F1 bis F4), Theaterpyrotechnik (T1 und T2) und sonstige Pyrotechnik (P1 und P2) eingeteilt. Eine höhere Nummer für jede Kategorie bedeutet ein höheres Risiko bei der Verwendung.

Insbesondere die Pyrotechnik der Kategorien F4, T2 und P2 ist nur für Fachleute mit beruflicher Befähigung bestimmt. Diese Sachkunde war bisher nur für eine begrenzte Liste von Tätigkeiten wie Kauf, Vernichtung, Entsorgung oder Durchführung von Feuerwerken erforderlich. Nach dem geänderten Gesetz wird die fachliche Eignung auch für die Lagerung, die Zurschaustellung oder den sonstigen Umgang mit diesen Kategorien von pyrotechnischen Gegenständen erforderlich sein.

Der Umgang mit Pyrotechnik ohne Sachkundenachweis kann mit einer Geldstrafe von bis zu 500.000 CZK geahndet werden. Bislang galt die Strafandrohung für den Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen nur für Verkäufer; künftig wird sie auch auf Käufer ohne fachliche Eignung ausgeweitet.

Der Verkauf und die Handhabung dieser Produkte werden von der tschechischen Handelsinspektionsbehörde (Česká obchodní inspekce) und dem tschechischen Bergbauamt (Český báňský úřad) kontrolliert.

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