- Hans Weber
- November 1, 2024
Regierungsparteien Gewinnen Senatswahlen
Die Partei von Premierminister Petr Fiala (ODS) ist der klare Sieger der Senatswahlen. Auch die Christdemokraten und TOP09 können punkten. Lediglich die Bürgermeisterpartei STAN erleidet Verluste. Der wahre Verlierer ist aber die Opposition.
Das Prestigeduell fand in Mähren, direkt an der historischen Grenze zu Böhmen statt. Im Wahlkreis Iglau (Jihlava) war die Partei ANO von Ex-Premier Andrej Babiš angetreten, um den amtierenden Senatspräsidenten Miloš Vystrčil (ODS) nicht nur aus dem Amt, sondern gleich ganz aus dem Senat zu jagen. Doch trotz massiver Kampagne gelang es der Babiš-Vertrauten Jana Nagyová nicht, die Stichwahl zu gewinnen. Am Ende siegte Vystrčil deutlich.
ODS bleibt stärkste Kraft
Das Duell war sinnbildlich für den Verlauf der gesamten Senatswahlen. Alle zwei Jahre endet für ein Drittel der Senatoren die sechsjährige Amtszeit. Die ODS als stärkste Partei im Senat konnte alle ihre Sitze verteidigen und sogar noch einige hinzugewinnen. Damit bleibt sie stärkste Kraft und wird auch weiterhin den Senatspräsident stellen. Erfreulich auch der Verlauf für die Christdemokraten (KDU-ČSL). Hatten sie es doch am schwersten. Gleich für sieben Senatoren endete die Amtszeit. Umweltministerin Anna Hubáčková trat zudem nicht mehr an. Am Ende konnten wieder sieben Sitze gewonnen werden. Zwar nicht genau dieselben, aber die Christdemokraten bleiben als drittstärkste Kraft eine wichtige Größe. Wenn es gut läuft, schließt sich ihrer Senatsfraktion sogar noch ein unabhängiger Kandidat an. Auch die dritte Partei der regierenden Wahlkoalition SPOLU, TOP09 war erfolgreich. Sie konnte einen Sitz verteidigen und noch einen hinzugewinnen. Insgesamt wird sie nun mit fünf Senatoren vertreten sein.
Federn musste allerdings die Bürgermeisterpartei STAN lassen. Sicherlich spielten die Korruptionsaffären und die unglückliche Personalpolitik von Parteichef Vít Rakušan eine Rolle. Die Verluste hielten sich aber in Grenzen. Und auch sie können womöglich noch auf den Kandidaten einer regionalen Liste hoffen.
Übermacht der Regierungsparteien
Die genaue Zusammensetzung des Oberhauses des tschechischen Parlaments wird sich erst in den kommenden Wochen entscheiden. Einige Kandidaten traten fraktionsübergreifend an. Örtlich waren regionale Kandidaten erfolgreich. Aber eins steht schon jetzt fest. Die Regierung hat im Senat eine erdrückende Übermacht. Allein die Fraktionen von ODS/TOP09, KDU-ČSL sowie STAN verfügen nach den Wahlen über 64 der 81 Mandate. Das ist mehr als eine Drei-Viertel-Mehrheit. Außerdem können die Fraktionen in der Regel auch mit der Unterstützung der wahrscheinlich sechsköpfigen Fraktion SEN21 rechnen, der sich auch zwei Piraten angeschlossen haben, die ja ebenfalls Teil der Regierung sind.
Die Partei ANO von Ex-Premier Babiš konnte dagegen keinen Nutzen aus den steigenden Preisen und der unsicheren wirtschaftlichen Entwicklung ziehen. Die heftige Kritik an der Regierung verfing nicht. Am Ende gewann sie nur drei Mandate, so viel, wie sie auch verteidigen musste. Insgesamt stellt ANO weiterhin fünf Senatoren. Endgültig von der Bildfläche verschwanden dagegen die Sozialdemokraten (ČSSD), die mit ANO eine Fraktion bilden. Die Zahl ihrer Senatoren sank von drei auf nur noch einen.
Niedrige Wahlbeteiligung
Außen vor bleibt weiterhin die rechtsnationale Partei „Freiheit und direkte Demokratie“ (SPD). Dafür zog mit Jana Zwyrtek Hamplová eine bekannte Kritikerin der Coronamaßnahmen ein. Mit hauchdünnem Vorsprung (233 Stimmen) bezwang die Anwältin und frühere Sozialdemokratin in der Stichwahl des Wahlkreises Kremsier (Kroměříž) die Kandidatin von ANO.
Wie üblich war die Wahlbeteiligung in der zweiten Runde der Senatswahlen niedrig. Sie lag bei etwas über 19 Prozent.
Der Senat ist die obere Kammer des tschechischen Parlaments. Der Einzug erfolgt nur über Direktmandate, nicht über Parteilisten. Der Senat hat die Möglichkeit, Gesetze der Regierung abzulehnen und sie zur Überarbeitung ins Unterhaus zurückzugeben. Der Senat hat außerdem einen entscheidenden Einfluss auf die Besetzung der Richter am Verfassungsgericht.
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