Schweiz geht gegen Putins Geldnetz vor – ein starkes Signal

Mit dem Urteil gegen die Banker von Putins Freund zeigt der Schweizer Rechtsstaat, dass er den Missbrauch unseres Finanzplatzes nicht duldet.      

Oliver Zihlmann Publiziert heute um 11:31 Uhr, aktualisiert vor 38 Minuten

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und es ist sehr wahrscheinlich, dass es weitergezogen wird, womöglich bis ans Bundesgericht. Das ändert aber nichts daran, dass hier der Schweizer Rechtsstaat in der Person von Richter Aeppli ein starkes Signal ausgesendet hat, das von der Schweiz sonst nicht so deutlich kommt. Es geht an zwei Adressaten.

Einerseits an Russland. Hier lautet die Botschaft: «Wenn ihr unseren Finanzplatz missbraucht, dann gehen wir gegen euch vor, selbst wenn womöglich euer Präsident dahintersteckt.» Man könnte eigentlich meinen, dies sei selbstverständlich, doch in Wahrheit konnte sich der Oligarchenzirkel rund um Putin seit Jahrzehnten fast durchweg darauf verlassen, dass Schweizer Staatsanwälte ihn in Ruhe lassen.

Das Urteil richtet sich auch gegen Banker, Treuhänderinnen und Anwälte, die zu solchen Geschäften Hand bieten.

Ein Staatsanwalt aus dem Kanton Zürich hat nun den mächtigen Bundesermittlern gezeigt, dass man sehr wohl erfolgreich gegen Schweizer Banker vorgehen kann, die bei solchen Geschäften mitmachen. Statt wegen Geldwäscherei können sie für mangelnde Sorgfalt vom Strafrichter verurteilt werden. (Porträt über Sebastian Aeppli: Der Richter für komplexe Fälle nimmt sich Putins Geldspur an.)

Genau dies ist das zweite Signal dieses Urteils: Es richtet sich gegen Banker, Treuhänderinnen und Anwälte, die zu solchen Geschäften jahrzehntelang Hand geboten haben. Sie können sich nicht mehr darauf verlassen, dass ihnen, wie bisher im schlimmsten Fall, die Finanzmarktaufsicht eine Strafe auferlegt, die nie öffentlich wird und die auch der Bank nicht wirklich schadet. Jetzt drohen die Richterin oder der Richter und ein Prozess vor den Augen der Weltöffentlichkeit. Das ist eine Abschreckung, die wohl besser wirken wird.

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Bezirksgericht Zürich verurteilt Gazprombank-Angestellte

KEYSTONE/ENNIO LEANZA sda-ats Dieser Inhalt wurde am 30. März 2023 – 10:30 publiziert

Das Bezirksgericht Zürich hat vier Angestellte der Gazprombank Schweiz (GPBS) wegen mangelnder Sorgfalt in Finanzgeschäften schuldig gesprochen. Sie sollen im Umgang mit Konten eines Putin-Vertrauten ihre Sorgfaltspflichten verletzt haben.

Im Prozess gegen vier Angestellte der Gazprombank Schweiz (GPBS) hat das Bezirksgericht Zürich alle vier Beschuldigten zu bedingten Geldstrafen verurteilt.

Den Bankern wurde vorgeworfen, von 2014 bis 2016 eine Geschäftsbeziehung mit dem russischen Cellisten und Dirigenten Sergey Roldugin geführt zu haben, obwohl sie gewusst haben oder zumindest hätten merken müssen, dass dieser unmöglich der tatsächliche wirtschaftlich Berechtigte an den Vermögenswerten in Millionenhöhe gewesen sein konnte. Roldugin gilt als Vertrauter des russischen Präsidenten Wladimir Putin.

Die Beschuldigten forderten in der Verhandlung, die bereits am 8. März stattfand, Freisprüche. Vor Gericht verantworten mussten sich neben dem CEO der Bank zwei weitere Geschäftsleitungsmitglieder sowie ein Kundenberater.

Das Urteil des Bezirksgerichts Zürich ist noch nicht rechtskräftig. Es kann an das Obergericht weitergezogen werden.

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