Im vergangenen Jahr hat die Zollverwaltung (Celní správa) bei Straßenkontrollen Bußgelder im Wert von 22 Millionen CZK eingenommen. Das sind sechs Millionen mehr als im Vorjahr. Zusätzlich haben Zollbeamte 384 Nummernschilder von Schuldnern beschlagnahmt, die sich geweigert haben, vor Ort zu zahlen. Die Polizeibeamten haben ähnliche Befugnisse.
Neben Verkehrsverstößen oder dem Stand des Punktesystems können Polizeibeamte, ebenso wie Zollbeamte, bei Straßenkontrollen etwaige Zahlungsrückstände feststellen. Wenn ein Autofahrer ein Bußgeld schuldet und sich weigert, es vor Ort zu bezahlen, haben die Polizei oder der Zoll die Befugnis, ihm eine Radkralle anzulegen oder die Nummernschilder abzunehmen und somit an der weiterfahrt zu hindern.
Die Polizei hat im vergangenen Jahr auf diese Weise über 3 Millionen CZK für mehr als 1.000 nicht bezahlte Bußgelder eingetrieben. In 84 Fällen weigerten sich die Fahrer, an Ort und Stelle zu zahlen, und durften daher nicht weiterfahren.
Bereits seit 2022 überprüfen Zollbeamte bei Verkehrskontrollen auch Zahlungsrückstände. Im vergangenen Jahr haben sie aus mehr als sechstausend ausstehenden Verkehrsstrafen über 22 Millionen CZK eingenommen, berichtet der Nachrichtensender ČT24. In fast vierhundert Fällen wurden die Kennzeichen eingezogen.
Zollbeamte können auch andere Arten von Schulden als Bußgelder eintreiben. Dazu zählen Bußgelder der staatlichen Arbeitsinspektion oder der tschechischen Umweltinspektion.
Um Konfrontationen vor Ort zu vermeiden, wird Bürgern geraten, sich über etwaige ausständige Strafen im Voraus zu informieren und zu begleichen. Dies ist sowohl direkt bei der Zollstelle als auch online über die Bürgeridentität (Identita občana) möglich.